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Carl
Friedrich Zelter wurde 1758 als Sohn eines Maurermeisters und Bauunternehmers in Berlin geboren. Nach gymnasialer Schulbildung und dem
Besuch der königlichen Zeichenakademie absolvierte er eine Ausbildung im
Bauhandwerk mit der Meisterprüfung und übernahm für viele Jahre das
väterliche Geschäft. Seine Liebe zur Musik wurde durch Unterricht im
Klavier-, Geigen- und Orgelspiel gefördert. Nebenberuflich betätigte er
sich als Violinist bei Opernaufführungen im Döbbelinschen Theater.
Zu eigenen Kompositionen erarbeitete er sich das handwerkliche Können
bei Carl Friedrich Fasch. Die Singakademie zu Berlin leitete das
Aufblühen des Chorgesanges und eine neue Ära der Musikpflege und des
Konzertwesens ein. Ihre Gründung 1791 zog Zelter von Anfang an in den
Bann dieser Institution.
Nach dem Tode Faschs führte Zelter ab 1800 die Singakademie als
beispielgebende Einrichtung für die Pflege geistlicher Musik,
insbesondere der Werke Johann Sebastian Bachs, zu weiterer Entfaltung.
1807 wurde der Singakademie ein Collegium musicum als Orchesterschule
für die Aufführung älterer Musik angegliedert; 1809 gründete Zelter die
Berliner Liedertafel, eine gesellige Sangesgenossenschaft von zunächst
24 Männern auf gehobenem Bildungsniveau - ein epochemachendes Ereignis
als Beginn des Männergesangs, der sich später in alle Welt verbreitete.
Zelters große Bedeutung liegt vor allem in seinen erfolgreichen
Bemühungen um die Neuordnung des staatlichen, städtischen, kirchlichen
und schulischen Musiklebens. Er war in unermüdlicher Tatkraft darum
besorgt, das bisher handwerklich-zunftmäßig organisierte
Musikbildungswesen durch die Errichtung staatlich unterhaltener
Institute und durch bürgerliche Musikvereine, die in freier Initiative
gegründet wurden, zu ersetzen. Er wollte so die öffentliche und private
Musikpflege miteinander verbinden, um der Funktion der Musik für
Gesellschafts- und Menschenbildung größere Geltung zu verschaffen.
Auf seine Anregung als Fachberater der preußischen Regierung hin
wurden die Institute für Kirchen- und Schulmusik in Königsberg (1814),
Breslau (1815) und Berlin (1822) gegründet. Das letztgenannte leitete
Zelter bis zu seinem Tode (1832), er erteilte zeitweise auch den
gesamten Unterricht dort.
Sein vielfältiges pädagogisches, künstlerisches und organisatorisches
Wirken fand hohe Anerkennung in der Berufung zum Ehrenmitglied und zum
Musikprofessor der Berliner Akademie der Schönen Künste, zum
Musikdirektor des von ihm ins Leben gerufenen Universitätsseminars und
in der Verleihung der Ehrendoktorwürde durch die Berliner Universität.
Als Komponist schuf er geistliche Gesänge, Kantaten, Opernszenen,
Sinfonien und Konzerte; von seinen über 200 Liedern und
Chorkompositionen werden viele bis in unsere Gegenwart gesungen. Unter
den Liedern finden sich 75 Texte von Goethe, der Zelters Vertonungen
schätzte und mit dem ihn seit 1799 eine durch regen Briefwechsel und
viele persönliche Begegnungen bezeugte Freundschaft bis zu seinem
Lebensende verband. Zu Zelters Schülern zählten u.a. Felix Mendelssohn
Bartholdy, Carl Loewe, Otto Nicolai.
Carl Friedrich Zelter war ein Mann von hervorragender Begabung und
Geistesbildung, von organisatorischer Tatkraft und erfüllt von einem
hohen Ethos künstlerischen und musikpädagogischen Wirkens. Er ist eine
Gestalt unserer Musikgeschichte, von der auch heute noch wirksame
Anstöße ausgehen können. Zelter hat die verantwortungsvolle Arbeit der
Chor- und Musikvereinigungen bereichert, die allgemein im
gesellschaftlichen Leben und insbesondere im musikalischen
nichtprofessionellen Bereich verdienstvoll tätig sind.
Geschichte der Zelter-Plakette
Die Geschichte der Zelter-Plakette reicht in die zwanziger Jahre
unseres Jahrhunderts zurück. Der für die Belange der Laienmusik
aufgeschlossene Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und
Volksbildung, Boelitz, stiftete durch Runderlass im Jahre 1922 drei
künstlerisch gestaltete Gedenkblätter als staatliche Anerkennung für
Laienchöre aus Anlass ihres 50-, 75- und 100-jährigen Bestehens. Wenige
Jahre später traten an die Stelle der Gedenkblätter Plaketten in Bronze,
Silber und Gold. Diese Zelter-Plaketten wurden bis zum Beginn des Jahres
1942 verliehen. Aber schon 1940 hieß es, dass nur die bereits
eingereichten Anträge zur Verleihung der Zelter-Plakette berücksichtigt
würden; alle anderen solle man bis nach Kriegsende zurückstellen.
Beim Wiederaufbau nach dem Krieg ergriff der Deutsche Sängerbund die
Initiative, die Zelter-Plakette als staatliche Anerkennung für
langjährige Bemühungen und besondere Leistungen auf dem Gebiet des
Chorgesanges wieder ins Leben zu rufen. Diese Anregung wurde von
staatlicher Stelle aufgenommen.
Am 7. August 1956 unterzeichnete Bundespräsident Theodor Heuss den
Erlass, in dem die Zelter-Plakette erneut gestiftet wurde. Mit dem
gleichen Datum wurden die Richtlinien veröffentlicht, in denen die
Einzelheiten für die Verleihung festgelegt sind.
Die Zelter-Stiftung
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Die Zelterplakette wurde im Jahr
1956 "als Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich in
langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik
und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des
kulturellen Lebens erworben haben" von Bundespräsident Theodor Heuss
gestiftet (Stiftungserlass vom 7. August 1956). Unter demselben
Datum sind die "Richtlinien für die Verleihung der Zelter-plakette"
veröffentlicht, die auch das Antragsverfahren vorgeben. Sie wurden
am 25. Juli 1960 ergänzt. |
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Die Plakette zeigt auf der
Vorderseite Carl Friedrich Zelter (1758-1832), auf der Rückseite den
Bundesadler mit der Umschrift "Für Verdienste um Chorgesang und
Volkslied". Sie wird zusammen mit einer Urkunde überreicht. |
Verleihung
Die Zelter-Plakette wird frühestens aus Anlass des einhundertjährigen
Bestehens eines Chores auf dessen Antrag durch den Bundespräsidenten
verliehen.
Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich der Chor
in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege des
Chorgesanges gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse
künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat.
Der Aushändigung der Plaketten geht in jedem Jahr - traditionsgemäß
am Sonntag Laetare drei Wochen vor Ostern - zur Verleihung auf
Bundesebene ein zentraler Festakt an wechselnden Orten voraus. Bei
diesem Festakt überreicht der Bundespräsident oder dessen Vertreter
einem der auszuzeichnenden Chöre die Zelter-Plakette und die Urkunde
stellvertretend für alle Chöre, die diese Ehrung im gleichen Jahre
erfahren.
Auf Landesebene erfolgt die Übergabe der Plaketten und Urkunden in
der Zeit nach dem zentralen Festakt. In einigen Ländern findet eine
Festveranstaltung statt, in der der jeweilige Kultusminister die
Plaketten und Urkunden aushändigt. In anderen Bundesländern erfolgt die
Aushändigung durch den zuständigen Regierungspräsidenten oder dessen
Beauftragten bei einem Jubiläumsfest des Chores oder bei anderer
Gelegenheit. Auskunft hierüber erteilt das zuständige Kultusministerium. |